Allgemeine Geschäftsbedingungen
der millionways GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Dienst- und Werkleistungen sowie sämtliche sonstigen vertraglichen Verpflichtungen der millionways GmbH (im Folgenden: millionways). Soweit millionways nicht schriftlich zustimmt, ist die Anwendung entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners (im Folgenden: Auftraggeber) ausgeschlossen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit zwischen millionways und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Art und Umfang der jeweiligen Leistung von millionways sowie deren Preisgestaltung ergeben sich aus der jeweiligen Sondervereinbarung mit dem Auftraggeber.
2. Leistungen von millionways
2.1 Sämtliche von millionways erbrachten Lieferungen und Leistungen stellen die Erfüllung einer eigenen vertraglichen Schuld dar. millionways ist alleiniger Vertragspartner der Auftraggeber und schuldet diesen die jeweils vertraglich vereinbarte Leistung selbst. Dabei ist millionways berechtigt, sich zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeiten gegenüber den Auftraggebern unbeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
2.2 millionways erbringt seine Dienstleistungen professionell und sorgfältig gemäß den AGB sowie den übrigen Vertragsbestimmungen. millionways ist bestrebt, seinen Auftraggebern ständig verbesserte und aktuelle Dienstleistungen anzubieten. Die zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeiten eingeschalteten natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften werden vom millionways mit größter Sorgfalt ausgewählt.
2.3 Sind für die vereinbarte Tätigkeit von millionways Vorleistungen oder Genehmigungen eines Dritten erforderlich, die nicht im Einflussbereich von millionways liegen, hat der Auftraggeber erst dann einen Anspruch auf Tätigwerden von millionways, wenn die Vorleistungen oder Genehmigungen rechtzeitig und in verwertbarer Qualität erbracht wurden. Eine Haftung von millionways für Schäden, die dem Auftraggeber infolge der Mangelhaftigkeit der Vorleistungen oder infolge fehlender oder rechtsfehlerhafter Genehmigungen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern millionways weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, millionways etwaige Schlechtleistungen unverzüglich anzuzeigen. Sofern keine besonderen Gründe entgegen stehen ist millionways nach erfolgter Mängelanzeige zur zweiten Andienung berechtigt.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des jeweiligen Vertrages mit millionways keine Verträge mit den von millionways zur Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen eingeschalteten Dritten im Bereich der von millionways geschuldeten Leistungen abzuschließen.
4. Haftungsbegrenzung
4.1 Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet millionways für sich und sämtliche von ihr eingeschaltete Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern die Pflichtverletzung nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.
4.2 In sämtlichen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragsspezifischen Schaden begrenzt. Wegen Sachschäden, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen von millionways oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet millionways nur bis zu einem Betrag von € 1.000.000,-. Für reine Vermögensschäden, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen von millionways oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet millionways nur bis zu einem Betrag von € 100.000,-.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).
4.4 Für Schäden, die beim Auftraggeber versichert sind oder typischer Weise versichert werden, entfällt die Ersatzpflicht.
5. Datenschutz und Geheimhaltung
5.1 millionways ist berechtigt, die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten persönlichen Daten in einer Kundenkartei zu speichern und unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten oder sonst zu Nutzen.
5.2 Vertrauliche Informationen, von denen die Parteien im Rahmen der Abwicklung ihrer vertraglichen Beziehung Kenntnis erlangen, unterliegen einer beiderseitigen Geheimhaltungspflicht. Dies gilt zeitlich unbeschränkt auch nach vollständiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen millionways und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, soweit dies nach § 38 der Zivilprozessordnung möglich ist.
6.3 Soweit von den vorstehend genannten Vertragsbestimmungen abgewichen werden soll, bedarf dies der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede selbst.
6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die Regelung, die dem von den Parteien Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Im Übrigen richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.